Unsere Leistungen

Nachhaltigkeit

  • Beratung zur DGNB Zertifizierung von Bauprojekten
  • Koordination des Zertifizierungsprozesses mit der DGNB
  • Erstellen von LCA/NH/QNG-Nachweisen und Dokumentationen für die DGNB- und KfW-Zertifizierung
Energie beratung leistungen

Energieberatung

  • Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit
    Varianten- und Kostenvergleich und Fördermöglichkeiten

Serielles Sanieren

  • Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)Varianten- und Kostenvergleich

Wärmebrücken

  • Gleichwertigkeitsnachweis
  • Detaillierte Wärmebrückenberechnung

Energieausweis

  • Bedarfsausweis
  • Verbrauchsausweis
Energie Beratung Frankfurt Kontaktieren

Serielles Sanieren

  • Machbarkeitsanalyse
Wärmebrücken

Wärmebrückennachweis

  • Gleichwertigkeitsnachweis
  • Detaillierte Wärmebrückenberechnung

Energieausweis

  • Bedarfsausweis
  • Verbrauchsausweis
Energieberatungs Ablauf

Baubegleitung

  • Fördermittelbeantragung
  • Energetische Baubegleitung
  • Heizlastberechnung
  • Lüftungskonzept
  • Luftdichtheitskonzept
  • Detailplanung

Wärmeschutznachweis

  • Winterlicher Wärmeschutznachweis nach GEG
  • Sommerlicher Wärmeschutznachweis

Energieberatung

  • Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)Varianten- und Kostenvergleich

Wärmeschutz

  • Winterlicher Wärmeschutznachweis nach GEG
  • Sommerlicher Wärmeschutznachweis
Erstellte Konzepte
0 +
Baubegleitungen
0
Zufriedene Kunden
0 +
Regionale Büros
0
Erstellte Konzepte
0 +
Baubegleitungen
0 +
Zufriedene Kunden
0 +
Regionale Büros
0

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des -Wohnungseigentumsgesetzes
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter und Pächter

Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.

Der iSFP soll eine Entscheidungshilfe bieten und dabei alle denkbaren Vorteile (z. B. Energie- und Kosteneinsparung, CO2-Reduktion, Erhaltung/Aufwertung der Bausubstanz und attraktive Fördermöglichkeiten) einer Komplettsanierung aufzeigen. Sie sind jedoch völlig frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die im iSFP enthaltenen Vorschläge des Beraters zur einer energetischen Sanierung überhaupt, in Teilen oder in vollem Umfang in die Tat umsetzt.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Beratungskosten.
Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 250 Euro gezahlt, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan in einer Versammlung der Wohnungseigentümer erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zu einem Maximalbetrag von 250 Euro.

Der iSFP ist 15 Jahre gültig.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen ein geförderter iSFP ausgestellt wurde.
Zusätzlicher erhöht sich der Fördersatz durch einen Förderbonus von 5 % auf 20 % förderfähigen Ausgaben.

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