Unsere Leistungen
Nachhaltigkeit
- Beratung zur DGNB Zertifizierung von Bauprojekten
- Koordination des Zertifizierungsprozesses mit der DGNB
- Erstellen von LCA/NH/QNG-Nachweisen und Dokumentationen für die DGNB- und KfW-Zertifizierung
Energieberatung
- Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit
Varianten- und Kostenvergleich und Fördermöglichkeiten
Serielles Sanieren
- Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)Varianten- und Kostenvergleich
Wärmebrücken
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Detaillierte Wärmebrückenberechnung
Energieausweis
- Bedarfsausweis
- Verbrauchsausweis
Serielles Sanieren
- Machbarkeitsanalyse
Wärmebrückennachweis
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Detaillierte Wärmebrückenberechnung
Energieausweis
- Bedarfsausweis
- Verbrauchsausweis
Baubegleitung
- Fördermittelbeantragung
- Energetische Baubegleitung
- Heizlastberechnung
- Lüftungskonzept
- Luftdichtheitskonzept
- Detailplanung
Wärmeschutznachweis
- Winterlicher Wärmeschutznachweis nach GEG
- Sommerlicher Wärmeschutznachweis
Energieberatung
- Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)Varianten- und Kostenvergleich
Wer ist für die Förderung der Energieberatung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des -Wohnungseigentumsgesetzes
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter und Pächter
Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
Müssen die Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt werden?
Der iSFP soll eine Entscheidungshilfe bieten und dabei alle denkbaren Vorteile (z. B. Energie- und Kosteneinsparung, CO2-Reduktion, Erhaltung/Aufwertung der Bausubstanz und attraktive Fördermöglichkeiten) einer Komplettsanierung aufzeigen. Sie sind jedoch völlig frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die im iSFP enthaltenen Vorschläge des Beraters zur einer energetischen Sanierung überhaupt, in Teilen oder in vollem Umfang in die Tat umsetzt.
Wie wird der iSFP gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Beratungskosten.
Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 250 Euro gezahlt, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan in einer Versammlung der Wohnungseigentümer erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zu einem Maximalbetrag von 250 Euro.
Wie lange ist der iSFP gültig und was bringt er mir neben der Beratung?
Der iSFP ist 15 Jahre gültig.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen ein geförderter iSFP ausgestellt wurde.
Zusätzlicher erhöht sich der Fördersatz durch einen Förderbonus von 5 % auf 20 % förderfähigen Ausgaben.
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